E-Rechnung Vorlage – kostenlos und EN 16931-konform

Zuletzt aktualisiert: April 2026

Sie suchen eine Vorlage für E-Rechnungen? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Pflichtfelder eine E-Rechnung nach EN 16931 enthalten muss, warum eine reine PDF- oder Word-Vorlage nicht ausreicht – und wie Sie den einfachsten Weg zur gültigen E-Rechnung finden.

Pflichtfelder einer E-Rechnung nach EN 16931

Die europäische Norm EN 16931 definiert ein semantisches Datenmodell für elektronische Rechnungen. Jede gültige E-Rechnung muss mindestens die folgenden Pflichtfelder enthalten:

Feld Beschreibung Beispiel
Rechnungsnummer Eindeutige, fortlaufende Nummer RE-2026-0042
Rechnungsdatum Datum der Rechnungsausstellung 2026-04-01
Verkäufer Name, Anschrift, USt-IdNr. oder Steuernr. Muster GmbH, DE123456789
Käufer Name und Anschrift des Empfängers Beispiel AG, Berlin
Rechnungspositionen Beschreibung, Menge, Einzelpreis pro Position Beratung, 5 Std., 120 EUR/Std.
Nettobetrag Gesamtbetrag ohne Umsatzsteuer 600,00 EUR
Steuersatz & Steuerbetrag USt-Satz und -Betrag je Steuerkategorie 19 %, 114,00 EUR
Bruttobetrag Fälliger Gesamtbetrag inkl. Steuer 714,00 EUR
Zahlungsinformationen Bankverbindung (IBAN), Fälligkeitsdatum DE89 3704 0044 ..., 30 Tage netto
Währung Währungscode nach ISO 4217 EUR
Rechnungstyp Art des Dokuments (Rechnung, Gutschrift etc.) 380 (Rechnung)

Darüber hinaus gibt es zahlreiche optionale Felder, die je nach Anwendungsfall sinnvoll sein können – zum Beispiel Bestellnummer, Lieferdatum, Skonto-Bedingungen oder Kontaktdaten.

PDF-Vorlage vs. echte E-Rechnung

Viele Unternehmer suchen nach einer „E-Rechnung Vorlage“ und erwarten eine Word- oder Excel-Datei, in die sie einfach ihre Daten eintippen können. Das ist verständlich – aber leider reicht eine solche Vorlage allein nicht aus, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Der Grund: Eine E-Rechnung ist nicht nur ein hübsch formatiertes PDF. Sie muss eine maschinenlesbare XML-Datenstruktur enthalten, die gemäß EN 16931 aufgebaut ist. Diese XML-Datei kann nicht einfach in Word oder Excel erstellt werden. Sie erfordert entweder spezielle Software oder einen Konvertierungsdienst.

Wichtig zu wissen

Eine Word- oder PDF-Vorlage allein reicht nicht – die Rechnung muss als ZUGFeRD-Datei vorliegen, also ein PDF/A-3-Dokument mit eingebettetem XML-Datensatz sein. Nur dann handelt es sich um eine gültige E-Rechnung im Sinne des Gesetzes.

In der Praxis gibt es zwei Wege: Entweder Sie nutzen eine Buchhaltungssoftware, die E-Rechnungen direkt erzeugt (z.B. DATEV, lexoffice, sevDesk), oder Sie erstellen Ihre Rechnung wie bisher als PDF und konvertieren sie anschließend mit einem spezialisierten Tool wie InvoiceConvert.

So nutzen Sie Ihre bestehende Vorlage als Basis

Die gute Nachricht: Sie müssen Ihre bisherige Rechnungsvorlage nicht wegwerfen. Der effizienteste Weg ist, Ihre bestehende Vorlage als Grundlage zu verwenden und den letzten Schritt – die Konvertierung in das ZUGFeRD-Format – von einem spezialisierten Tool erledigen zu lassen.

  1. Rechnung erstellen: Nutzen Sie Ihre gewohnte Vorlage in Word, Excel, Pages oder einem beliebigen anderen Programm. Achten Sie darauf, alle Pflichtfelder (siehe Tabelle oben) zu berücksichtigen.
  2. Als PDF exportieren: Speichern oder exportieren Sie die fertige Rechnung als PDF. Das kann jedes gängige Programm.
  3. Bei InvoiceConvert hochladen: Laden Sie das PDF hoch. Die KI erkennt automatisch alle Rechnungsdaten und zeigt sie zur Prüfung an.
  4. E-Rechnung herunterladen: Nach Ihrer Bestätigung erzeugt InvoiceConvert eine gültige ZUGFeRD-Datei. Fertig – in unter einer Minute.

Tipps für Ihre Rechnungsvorlage

Damit die KI-Erkennung optimal funktioniert und Sie wenig manuell korrigieren müssen, beachten Sie folgende Tipps bei der Gestaltung Ihrer Vorlage:

Besonderheiten für Kleinunternehmer

Auch Kleinunternehmer nach §19 UStG müssen ab spätestens 2028 E-Rechnungen versenden. Die Vorlage unterscheidet sich nur in wenigen Punkten: Der Steuersatz wird mit 0 % angegeben, und die Rechnung muss einen Hinweis auf die Steuerbefreiung enthalten (z.B. „Kein Umsatzsteuerausweis gemäß §19 UStG“). Alle anderen Pflichtfelder bleiben gleich.

InvoiceConvert erkennt diese Besonderheiten automatisch und erzeugt auch für Kleinunternehmer-Rechnungen gültige ZUGFeRD-Dateien.

Weiterführende Informationen

Laden Sie Ihre PDF-Rechnung hoch – InvoiceConvert macht den Rest

Keine XML-Kenntnisse nötig. Einfach PDF hochladen, prüfen und eine gültige ZUGFeRD-E-Rechnung herunterladen. 5 Rechnungen pro Monat gratis.

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